Rechtliches / Folgen
Recht verständlich
Nicht nur das richtige Sichern bereitet in der Praxis oft Probleme
Ist es zu Schäden durch mangelnde Ladungssicherung gekommen, stellt sich oft die Frage:
- Wer ist eigentlich für die richtige Sicherung der Ladung verantwortlich?
- Wer haftet für die entstandenen Schäden durch die mangelnde Ladungssicherung?
§§ |
Alle am Gütertransport Beteiligten sind für die richtige Ladungssicherung verantwortlich |
§§ |
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Vorschriften |
Absender / Verlader |
Fahrzeugführer bei der Beladung vom Fahrzeug dabei |
Fahrzeugführer bei der Übernahme eines vorgeladenen Fzg. |
Frachtführer / Halter |
§ 22 StVO | X | X | ||
§ 23 StVO | X | |||
§§ 30, 31 StVZO | X | |||
§ 412 HGB | X | X | ||
§ 823 BGB | X | X | X | X |
ADR | X | X | X | X |
VBGL | X | X | X | |
ALB-Cargo DB | X | X | ||
ADSp | X | X | X |
Weitere Verantwortliche können zusätzlich noch sein:
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Anmerkung: Alle Klauseln auf Lieferscheinen, die den Fahrzeugführer allein für die Ladungssicherung verantwortlich machen sollen, sind rechtlich unwirksam Es wäre auch fatal, wenn zivilrechtlich geschlossene Verträge die geltenden Rechtsvorschriften außer Kraft setzen könnten Die Aufgaben (das Sichern der Ladung) kann auf den Fahrer übertragen werden Aber die Verantwortung verbleibt immer auch beim Verlader in Form von mind. stichpunktartigen Kontrollen der durchgeführten Ladungssicherung |
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Wenn die Ladung rutscht, hat der Halter Pech gehabt |
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Schäden am Fahrzeug durch mangelnde Ladungssicherung stellen keinen Unfall- schaden dar. Deshalb müssen sie im Rahmen der Vollkaskoversicherung nicht reguliert werden. Das steht in den allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherung. Hierauf muss ein Berater bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht ausdrücklich hinweisen. Quelle: Landgericht Duisburg, Az 1-160/09 |
Richtige Ladungssicherung bedeutet Schutz | |
- des Lebens und der Gesundheit aller am Transport Beteiligten |
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- und der Ladung vor Beschädigung |
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Alle am Transport beteiligten Personen sind für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich In den Vorschriften werden genannt: Absender, Verlader, Fahrer und Halter |
Ladungssicherungsverstöße ziehen meist für alle Beteiligten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich
Nachfolgend eine Übersicht über die möglichen Ordnungswidrigkeiten / Bußgelder / Punkte
§ 22 StVO | bei einem Lkw / KOM (hier Kraftomnibus ohne Fahrgäste) | |
Verstoß immer für den Verlader und für den Fahrer, der auf den Beladevorgang einwirken konnte (also bei der Beladung dabei war) |
ohne Gefährdung | 60,- € / 1 Pkt |
mit Gefährdung | 75,- € / 1 Pkt | |
mit Verkehrsunfall | 100,- € / 1 Pkt | |
bei anderen Fzg (wie Pkw) bzw. dessen Anhänger | ||
ohne Gefährdung | 35,- € | |
mit Gefährdung | 60,- € / 1 Pkt | |
mit Verkehrsunfall | 75,- € / 1 Pkt | |
§ 23 StVO | ||
Verstoß nur für den Fahrer, der keinen Einfluss auf den Beladevorgang hatte, also ein vorgeladenes Fzg. übernimmt (der Verlader bekommt trotzdem sein Bußgeld gem. § 22 StVO) |
ohne Gefährdung | 25,- € |
mit Gefährdung | 80,- € / 1 Pkt | |
mit Verkehrsunfall | 120,- € / 1 Pkt | |
§ 31 StVZO | bei einem Lkw / KOM (hier Kraftomnibus ohne Fahrgäste) | |
Verstoß für den Halter (die Bußgelder gegen den verantwortlichen Verlader und Fahrer bleiben bestehen) |
mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 270,- € / 1 Pkt |
mit Gefährdung | 325,- € / 1 Pkt | |
mit Verkehrsunfall | 390,- € / 1 Pkt | |
Für KOM mit Fahrgästen und Fahrzeugen mit Gefahrgut sind die Bußgelder entsprechend höher |
Bei Transporten mit kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut (gem. GGVSE / ADR) sind die Bußgelder für den Verlader / Fahrer / Halter erheblich höher. |
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Ist die Ameise auf diesem Foto ausreichend gesichert? Nein, denn das Unterlegen von einem Kantholz verhindert nur das Wegrollen der Ameise. Dies ist keine ausreichende Ladungssicherung. Selbst wenn das Gefahrgut (hier der IBC) ausreichend gesichert sein sollte, liegt hier auch ein Gefahrgutverstoß vor. Denn das Gefahrgut ist durch andere, nicht ausreichend gesicherte, Ladungen auf dem Lkw gefährdet. |
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Doch wie sieht es mit Straftaten aus ?
Durch mangelnde Ladungssicherung können Sie auch zum Straftäter werden
Viele denken jetzt wahrscheinlich nur an den Fahrer eines Lkw, der einen Fehler gemacht hat und erwartungsgemäß dafür bestraft wird
Aber Achtung !! Waren Sie vielleicht vor 7 Stunden der verantwortliche Verlader ???
Dann sind Sie als Verlader, abends beim Fußballgucken im Beisein ihrer Familie, soeben zum Verantwortlichen für den Schadenseintritt und somit zum Straftäter geworden !!
Oder sind Sie vielleicht Halter eines Lkw, der soeben irgendwo in Deutschland einen Verkehrsunfall durch mangelnde Ladungssicherung verursacht hat ?
Dann können Sie soeben beim Durchlesen dieses Textes auf meiner Homepage eine Straftat verursacht haben
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Nachfolgend eine Übersicht der in Frage kommenden Straftaten
§§ des StGB (Strafgesetzbuch) | Freiheitsstrafe bis zu | |
§ 303 Sachbeschädigung | 2 Jahren | oder Geldstrafe |
§ 223 Körperverletzung | 5 Jahren | oder Geldstrafe |
§ 222 Fahrlässige Tötung | 5 Jahren | oder Geldstrafe |
§ 315 b Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (für den Fahrer durch verlorene Ladung) | 5 Jahren (und in der Regel bis zu 9 Monaten Führerscheinentzug) | oder Geldstrafe |
§ 324 Umweltstraftaten (durch einen Unfall Erdreich / Gewässer verunreinigt) | 5 Jahren | oder Geldstrafe |
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Stellen Sie sich hier einmal einen Auffahrunfall mit einem Kleinwagen oder schlimmstenfalls mit einem Motorradfahrer vor |
Diesen „Weihnachtsmann“ verlor ein Schausteller von seinem Lkw auf der linken Spur der A 1 im Bremer Bereich |
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